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Die GEMA

(ps) am 06.03.2007

Was ist die GEMA?
Wer ist Kunde der GEMA?
Wer muss Gebühren bezahlen?

Viele Fragen und Antworten rund um die GEMA.


Was ist die GEMA?
Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist eine Verwertungsgesellschaft, die in der Musikbranche mit der Wahrnehmung von Urheberrechten betraut ist. Zu diesem Zweck betreibt sie das Inkasso von Gebühren für die Musikwiedergabe. Die dabei eingenommenen Gelder werden zum Teil an jene Komponisten und Textdichter ausgeschüttet, die Mitglied der GEMA sind.

Wer ist Kunde der GEMA?
Wer in Deutschland Musik der Öffentlichkeit zugänglich macht, ist automatisch Kunde der GEMA. Das gilt sowohl für Veranstalter von Musikdarbietungen als auch für diejenigen, die z.B. in ihrer Praxis oder ihren Geschäftsräumen Hintergrundmusik abspielen.

Wer muss Gebühren bezahlen?
Gebührenpflicht besteht grundsätzlich, wenn Du in Deinen Geschäftsräumen Radio- und Fernsehprogramme empfangen kannst. Die Wiedergabe von Musik ist gebührenpflichtig, wenn es sich bei dieser Musik um gemapflichtiges Material handelt.

Wann besteht keine Gebührenpflicht?
Wenn Du in Deinen Geschäftsräumen kein Radio und keinen Fernseher betreibst, sondern über Deinem CD-Spieler oder Kassettenrekorder ausschließlich GEMA-freie Musik abspielst, fallen für Dich keine GEMA-Gebühren an. An dieser Stelle noch ein dringender Hinweis: Deine Musikanlage darf kein Radiogerät enthalten!


Was ist bei Kontrollen zu beachten?
Außendienstmitarbeiter der GEMA kontrollieren, ob in Geschäftsräumen Musik abgespielt wird. Es besteht jedoch keinerlei Verpflichtung, unangemeldet Kontolleure durch Geschäfts- oder Nebenräume zu führen. Sinnvoll ist es allerdings, eine Liste mit allen von Deinen regelmäßig abgespielten gemafreien Titeln zu erstellen, sowie die entsprechenden Freigabedokumente für einen Besuch eines GEMA-Mitarbeiters bereitzuhalten.


Wer bescheinigt die GEMA-Freiheit?
Die GEMA-Freiheit wird durch den Komponisten/Autor bescheinigt und nicht durch die GEMA selbst. Im Übrigen ist eine einmalige Bescheinigung hierüber ausreichend und das Ausstelldatum unerheblich. Es gibt keine zeitliche Beschränkung bezüglich der GEMA-Freiheit eines Musiktitels.
Eine entsprechende Bescheinigung über die GEMA-freiheit der Musik von ProfiSounds.de erhältst Du von uns auf Nachfrage.

Links:
http://www.gema.de



 

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Kommentare von Besuchern
Eintrag von sutkiffu am 26.04.2010 02:16:57
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Eintrag von fsnfzhxexne am 01.03.2010 18:18:33
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